Compass Aviation - Ausbildung

Compass Aviation - Team Diamond

Compass Aviation - Ausbildung

Compass Aviation - Ausbildung

Compass Aviation - Ausbildung

Compass Aviation - Ausbildung

Home

Kontakt

Ausbildung

Training und Weiterbildung

Flotte

Charter

Unternehmen

 

COMPASS AIRLINES AG
 

AIRPORT

FRANKFURT-EGELSBACH   

D - 63329 EGELSBACH


 

+49 (0) 6103 / 80755 - 0

+49 (0) 6103 / 80755 - 19

info@compass-airlines.aero

 

Compass Aviation - Pilotenausbildung nach JAR FCL

 

Wenn Sie europaweit fliegen wollen, benötigten Sie eine Pilotenlizenz nach JAR FCL 1. Diese ermöglicht Ihnen mit deutsch zugelassenen Flugzeugen in ganz Europa zu fliegen und auch Flugzeuge z.B. an Ihrem Urlaubsort zu chartern. Dies bezieht sich auf alle Landflugzeuge mit Kolbenmotorantrieb. Hierzu zählen die gängigen Typen wie Cessna, Piper, Money, Beechcraft etc. um nur die Bekanntesten zu nennen. Erwähnenswert ist, dass in ganz Europa von diesen Flugzeugtypen kaum noch Neuflugzeuge in Schulung und Charter eingesetzt werden. Sie müssen damit rechnen, dass man Ihnen Flugzeuge in einem Alter zwischen 20 und 30 Jahren anbietet.


Voraussetzungen

Das Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre; zum Erlangen der Lizenz 17 Jahre. Vor Beginn der Ausbildung müssen der Flugschule folgende Unterlagen vorliegen:

  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
  • Personalausweis (Original vorlegen, Schule erstellt eine Kopie)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung (Polizeipräsidium)
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren (Formblatt in der Schule erhältlich)
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang für Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • zwei Photos

Die theoretische Ausbildung

Die in der Ausbildung zum Privatflugzeugführer nach JAR FCL 1 vorgeschriebenen Unterrichtsthemen teilen sich wie folgt auf:

  • Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, einschl. Sprechfunk
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Aerodynamik
  • Allg. Luftfahrzeugkenntnisse
  • Flugleistung und Planung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Funknavigation
  • Instrumentenkunde


Die praktische Ausbildung

Die praktische Flugausbildung umfasst mindestens 45 Flugstunden. Wie bereits erwähnt, setzen

wir hierzu nur moderne und neuwertige Flugzeuge ein. Dies unterscheidet uns ganz deutlich von unseren Mitbewerbern.

In der Flugausbildung müssen enthalten sein:

  • Die Flugvorbereitung, einschließlich Bestimmung von Masse und Schwerpunktlage, Kontrolle und Bereitstellung des Flugzeuges
  • Platzrundenverfahren, Verfahren zur Vermeidung von Zusammenstößen und Vorsichtsmaßnahmen
  • Führen des Flugzeuges mit Sicht nach außen
  • Grenzflugzustände im unteren Geschwindigkeitsbereich, Erkennen und Beenden von beginnenden überzogenen Flugzuständen
  • Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich, Erkennen und Beenden von Spiralsturzflugzuständen
  • Starts und Landungen bei Seitenwind
  • Starts und Landungen mit höchstzulässiger Masse auf kurzen Pisten und unter Berücksichtigung der Hindernisfreiheit auf kurzen Pisten
  • Notverfahren einschließlich simulierter Ausfälle der Flugzeugausrüstung
  • An- und Abflüge zu und von kontrollierten Flugplätzen, Flüge durch Kontrollzonen, Einhaltung von Flugverkehrsverfahren, Sprechfunkverkehr
  • Ein Überlandflug im Alleinflug über eine Strecke von mindestens 270 Kilometer, bei dem auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen Landungen bis zum vollständigen Stillstand durchzuführen sind.
  • Eine Flugausbildung von mindestens 10 Flugstunden, von denen bis zu 5 Stunden auf einem Flug- und Navigationsverfahrenübungsgerät durchgeführt werden können; die Ausbildung beinhaltet das Fliegen ausschließlich nach Instrumenten einschließlich einer horizontal geflogenen Umkehrkurve von 180°.


Prüfungen:

Die theoretische Prüfung wird nach Beendigung der Ausbildung vor einer Prüfungskommission der zuständigen Bezirksregierung abgelegt. Die Prüfung erfolgt im Multiple Choice - Verfahren und erstreckt sich auf die Sachgebiete:

  • Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften
  • Sprechfunkverkehr
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Aerodynamik
  • Allg. Luftfahrzeugkenntnisse
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Menschliches Leistungsvermögen

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet werden.

Die praktische Prüfung erfolgt nach bestandener Theorieprüfung. Die bestandene Theorieprüfung hat eine Gültigkeit von 12 Monaten. Nach Abschluss der praktischen Ausbildung hat der Schüler

6 Monate Zeit, die praktische Prüfung durchzuführen. Die praktische Prüfung dauert etwa eine Stunde und wird in Begleitung eines Mitgliedes der Prüfungskommission durchgeführt. Während eines Navigationsfluges führen Sie die erlernten Flugübungen durch. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn Sie nachweisen, dass Sie die für die sichere Führung und Bedienung eines Luftfahrzeuges nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.

 

Intensivlehrgänge Theorie PPL(A)

Für das Jahr 2008 haben wir für den theoretischen Unterricht PPL(A) vier Intensivlehrgänge geplant. Teilnehmer dieser Intensivlehrgänge können sowohl Flugschüler der Compass Airlines wie auch Flugschüler anderer Flugschulen sein.

Der nächster Kurs: downloads\IntensivlehrgangPPL_1. Quartal 2009.pdf


zum Seitenanfang

» PPL A nach JAR FCL


» CVFR


» NFQ


» CR-MEP


» Flugfunkzeugnis BZF & AZF


» Pinch Hitter


»  IFR*


» CR-MEP IR*


»  CPL/IR*


»  ATPL & LR*


» Lehrmaterial

 

* in Kooperation mit IFR Flugschule Reichelsheim

Wetter bei uns

 

Reservierungssystem

 

 

 

 

 

Impressum

Datenschutz