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Wenn Sie europaweit fliegen wollen, benötigten Sie eine Pilotenlizenz
nach JAR FCL 1. Diese ermöglicht Ihnen mit deutsch zugelassenen
Flugzeugen in ganz Europa zu fliegen und auch Flugzeuge z.B. an Ihrem
Urlaubsort zu chartern. Dies bezieht sich auf alle Landflugzeuge mit
Kolbenmotorantrieb. Hierzu zählen die gängigen Typen wie Cessna,
Piper, Money, Beechcraft etc. um nur die
Bekanntesten zu nennen. Erwähnenswert ist, dass in ganz Europa von
diesen Flugzeugtypen kaum noch Neuflugzeuge in Schulung und Charter
eingesetzt werden. Sie müssen damit rechnen, dass man Ihnen Flugzeuge
in einem Alter zwischen 20 und 30 Jahren anbietet.
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Voraussetzungen
Das Mindestalter für den
Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre; zum Erlangen der Lizenz 17 Jahre. Vor
Beginn der Ausbildung müssen der Flugschule folgende Unterlagen
vorliegen:
- Fliegerärztliches
Tauglichkeitszeugnis
- Personalausweis (Original
vorlegen, Schule erstellt eine Kopie)
- Auszug aus dem
Verkehrszentralregister in Flensburg
-
Zuverlässigkeitsüberprüfung (Polizeipräsidium)
- Erklärung über
schwebende Strafverfahren (Formblatt in der Schule erhältlich)
- Nachweis über die
Teilnahme an einem Lehrgang für Sofortmaßnahmen am
Unfallort
-
zwei Photos
Die theoretische Ausbildung
Die in der Ausbildung zum Privatflugzeugführer
nach JAR FCL 1 vorgeschriebenen Unterrichtsthemen teilen sich wie folgt
auf:
- Luftrecht, Luftverkehrs-
und Flugsicherungsvorschriften, einschl. Sprechfunk
- Navigation
- Meteorologie
- Aerodynamik
- Allg.
Luftfahrzeugkenntnisse
- Flugleistung und Planung
- Menschliches
Leistungsvermögen
- Funknavigation
- Instrumentenkunde
Die praktische Ausbildung
Die praktische Flugausbildung umfasst mindestens 45
Flugstunden. Wie bereits erwähnt, setzen
wir hierzu nur moderne und
neuwertige Flugzeuge ein. Dies unterscheidet uns ganz deutlich von unseren
Mitbewerbern.
In der Flugausbildung müssen enthalten sein:
- Die Flugvorbereitung,
einschließlich Bestimmung von Masse und Schwerpunktlage,
Kontrolle und Bereitstellung des Flugzeuges
- Platzrundenverfahren, Verfahren
zur Vermeidung von Zusammenstößen und
Vorsichtsmaßnahmen
- Führen des Flugzeuges
mit Sicht nach außen
- Grenzflugzustände im
unteren Geschwindigkeitsbereich, Erkennen und Beenden von beginnenden
überzogenen Flugzuständen
- Grenzflugzustände im
oberen Geschwindigkeitsbereich, Erkennen und Beenden von
Spiralsturzflugzuständen
- Starts und Landungen bei
Seitenwind
- Starts und Landungen mit
höchstzulässiger Masse auf kurzen Pisten und unter
Berücksichtigung der Hindernisfreiheit auf kurzen Pisten
- Notverfahren
einschließlich simulierter Ausfälle der
Flugzeugausrüstung
- An- und Abflüge zu
und von kontrollierten Flugplätzen, Flüge durch
Kontrollzonen, Einhaltung von Flugverkehrsverfahren, Sprechfunkverkehr
- Ein Überlandflug im
Alleinflug über eine Strecke von mindestens 270 Kilometer, bei
dem auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen
Landungen bis zum vollständigen Stillstand durchzuführen
sind.
- Eine Flugausbildung von
mindestens 10 Flugstunden, von denen bis zu 5 Stunden auf einem Flug-
und Navigationsverfahrenübungsgerät
durchgeführt werden können; die
Ausbildung beinhaltet das Fliegen ausschließlich nach
Instrumenten einschließlich einer horizontal geflogenen
Umkehrkurve von 180°.
Prüfungen:
Die theoretische Prüfung wird
nach Beendigung der Ausbildung vor einer Prüfungskommission der
zuständigen Bezirksregierung abgelegt. Die Prüfung erfolgt im
Multiple Choice - Verfahren und erstreckt sich
auf die Sachgebiete:
- Luftrecht, Luftverkehrs-
und Flugsicherungsvorschriften
- Sprechfunkverkehr
- Navigation
- Meteorologie
- Aerodynamik
- Allg.
Luftfahrzeugkenntnisse
- Flugleistung und
Flugplanung
- Verhalten in besonderen
Fällen
- Menschliches
Leistungsvermögen
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 75% der Fragen
richtig beantwortet werden.
Die praktische
Prüfung erfolgt nach bestandener Theorieprüfung. Die bestandene
Theorieprüfung hat eine Gültigkeit von 12 Monaten. Nach Abschluss
der praktischen Ausbildung hat der Schüler
6 Monate Zeit, die
praktische Prüfung durchzuführen.
Die praktische Prüfung dauert etwa eine Stunde und wird
in Begleitung eines Mitgliedes der Prüfungskommission
durchgeführt. Während eines Navigationsfluges führen Sie die
erlernten Flugübungen durch. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn
Sie nachweisen, dass Sie die für die sichere Führung und
Bedienung eines Luftfahrzeuges nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten
besitzen.
Intensivlehrgänge Theorie PPL(A)
Für
das Jahr 2008 haben wir für den theoretischen Unterricht PPL(A) vier
Intensivlehrgänge geplant. Teilnehmer dieser Intensivlehrgänge können sowohl
Flugschüler der Compass Airlines wie auch Flugschüler anderer Flugschulen sein.
Der nächster Kurs:
downloads\IntensivlehrgangPPL_1.
Quartal 2009.pdf
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